ISP Provider muessen die IP loeschen

07.11.2006 als PDF speichern drucken ISP Provider müssen die IP löschen ISP Provider müssen die IP löschen
Nach einem neuen Urteil vom Bundesgerichtshof dürfen die Internetprovider die die für jede Internetverbindung vergebene IP-Adresse nicht speichern.

Auch wenn es geplant ist bis ende 2007 eine einheitliche Richtlinie zur Speicherung von Internet-Verbindungsdaten in den EU-Ländern zu regeln, entschied nun das Bundesgerichtshof das dies nicht mit geltendem Recht zu vereinbaren sei. So kann in Verbindung mit den Logfiles die Internetnutzung personalisiert überwacht werden.



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