WLAN Besitzer haften fuer Mitbenutzer
06.12.2006
WLAN Besitzer haften für Mitbenutzer
Laut Einschätzungen von Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) wird jeder zweite der bundesweit 13,6 Millionen Breitband-Anschlüsse per W-LAN betrieben. Durch die stark gesunkenen Preise und enorme Vorteile eines WLAN Routers werden immer mehr und mehr von Netwerken über WLAN aufgebaut und nicht mehr über das Kabel.

Vergeben sie ihrem WLAN ein sicheres Passwort. Diese sollte aus mehr als 6 Buchstaben und Zahlen enthalten. Versuchen sie den Kreis der Nutzer möglichst einzuschränken. Ist es nötig die Zugangsdaten an einen Dritten wie z.B. den WG Mitbewohner weiterzugeben, sollten sie sich schriftlich absichern das der Zugang nur für legale Zwecke genutzt wird. Ändern sie ab und an das Passwort von ihrem WLAN.
WLAN Besitzer haften für Mitbenutzer

Vergeben sie ihrem WLAN ein sicheres Passwort. Diese sollte aus mehr als 6 Buchstaben und Zahlen enthalten. Versuchen sie den Kreis der Nutzer möglichst einzuschränken. Ist es nötig die Zugangsdaten an einen Dritten wie z.B. den WG Mitbewohner weiterzugeben, sollten sie sich schriftlich absichern das der Zugang nur für legale Zwecke genutzt wird. Ändern sie ab und an das Passwort von ihrem WLAN.
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